In Sachen antragslose Arbeitnehmerveranlagung und Spendenabsetzbarkeit – von vielen einfach „Spendenabsetzbarkeit neu“ genannt – hat sich einiges getan. 21 Österreichische Organisationen haben testweise Spenderdaten an das Bundesministerium für Inneres übermittelt, um festzustellen, wie hoch die Trefferquote im Abgleich mit dem Zentralen Melderegister ist.
Die Trefferquote bei allen 21 Organisationen lag zwischen 75 und 87 Prozent. Interessanter als die Treffer, sind in dieser Phase aber fast die Nicht-Treffer bzw. die Gründe dafür, warum Daten nicht zugeordnet werden konnten.
Einige der Hauptgründe waren:
Um möglichst viele dieser Fehler auszubessern und fehlende Geburtsdaten zu erhalten, empfehlen wir, spätestens mit Beginn des nächsten Jahres damit zu starten, bestehende Spender über die neuen Regelungen zu informieren und verschiedene Rückmeldemöglichkeiten zur Angabe, Kontrolle und Korrektur der nötigen Daten anzubieten (Hotline-Anruf, E-Mail, eventuell Website, postalische Rücksendemöglichkeit, Fax, …). Zwar handelt es sich formell um eine Bringschuld (der Spender muss also dafür sorgen, die korrekte Namensschreibweise und das korrekte Geburtsdatum der NPO zu melden), doch empfehlen wir, dies für ihn möglichst einfach zu gestalten und ihn (mehrfach) dazu einzuladen.
DIRECT MIND steht Organisationen bei der Bewältigung all dieser Aufgaben helfend zur Seite – mit einer Datenbank, die sämtliche Anforderungen erfüllt und eine direkte Schnittestelle zum Finanzministerium bietet, sowie mit Erfahrung und Know-How in der Spendenkommunikation – online, offline und per Telefon. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch steht Michael Hirsch gerne bereit.